Seit dem 01. Juli 1980 ist Frau Gabriele Pfeiffer als 2. Küchenchefin im IFA Hotel & Spa Graal-Müritz tätig. Mit Ihrer Leidenschaft und Hingabe verwöhnte die passionierte Köchin im Laufe der Zeit rund 2,8 Mio. Gäste des Hauses.
Am 16. März 2017 wurde dem IFA Graal-Müritz Hotel, Tagungen & Spa erneut das Prädikat 4 Sterne Superior im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung vom DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern verliehen.
Anlässlich der Regionalkonferenz des DEHOGA MV im November 2016 wurde im Beisein aller anwesenden Regionalvorsitzenden und Kreissprecher besprochen und vereinbart, dass im Frühjahr 2017 die regulären Wahlen zu den Regionalvorständen stattfinden sollen.
Die Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation nimmt im betrieblichen Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein. Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern möchte seine Mitglieder daher darüber informieren und lädt zu einem kostenlosen Webinar zum Thema „Arbeitsschutzorganisation mit Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung“ ein.
Beginnend ab 4. April 2024 wird E.ON Energie Deutschland GmbH diejenigen Verbandsmitglieder anschreiben, deren DEHOGA-Sondervertrag (Strom) zum 31.12.2024 endet und deren Verbrauch über einen Standardlastprofilzähler (SLP, monatliche Abschläge) ermittelt wird. Das Folgeangebot ist wieder online abschließbar, die individuellen Zugangsdaten werden im Anschreiben mitgeteilt. Es gelten zunächst folgende Angebotskonditionen.
Sie sind der alljährliche Höhepunkt in der Nachwuchsförderung der Branche und fester Bestandteil des Gastgewerbes: Die ebenso begehrten wie berüchtigten Landesjugendmeisterschaften, die der DEHOGA MV in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchführt, küren die besten Auszubildenen in Mecklenburg-Vorpommern.
Diesen Termin sollten sich alle Beherbergungsbetriebe und gastronomischen Einrichtungen im Kalender markieren: Am 28. Mai (Dienstag, 10-17 Uhr) ist der DEHOGA MV on Tour und lädt zum 1. Arbeitgebertag im Gastgewerbe ein.
Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Änderung bezüglich der Erhebung der Übernachtungssteuer beschlossen. Demnach sollen ab dem 01. April 2024 auch beruflich bedingte Übernachtungen, die bisher von der Steuer befreit waren, besteuert werden.